Obschon sich die gefährlichen Eigenschaften von Chemikalien und Stoffen in den letzten Jahrzehnten nicht verändert haben, durchlief der Gefahrstoffbegriff selbst in dieser Zeit einen durchaus beachtlichen Wandel. Dies spiegelt sich in den nationalen, supranationalen und globalen Bestrebungen wider, Gefährlichkeitsmerkmale wissenschaftlich standardisiert zu erfassen und weltweit einheitlich zu kommunizieren. Dieser im Grundsatz vernünftige Anspruch bringt jedoch eine Flut von Regularien, Verordnungen, nationalen Gesetzen und mitgeltenden Regelwerken mit sich, wodurch es für Arbeitgeber immer aufwendiger wird, letztlich die adäquaten Maßnahmen zum Arbeitschutz zu implementieren.
Doch auch hier gilt: Lassen Sie sich helfen! Reservieren und sparen Sie die wertvolle Zeitressource für den Einsatz Ihrer unternehmerischen Kernkompetenzen! Lagern Sie – wo es möglich ist – die Belange des Gefahrstoffmanagements an Dienstleister aus.
Im Rahmen der Naturwissenschaftlichen Beratung stehe ich Ihnen gerne zu einer „Bestandserhebung“ der Prozesse in Ihrem Unternehmen mit Hinblick auf Gefahrstoffe zur Verfügung. Daraus läßt sich dann ein realer Bedarf an Maßnahmen ableiten.