Gefahrstoffe

Obschon sich die gefährlichen Eigenschaften von Chemikalien und Stoffen in den letzten Jahrzehnten nicht verändert haben, durchlief der Gefahrstoffbegriff selbst in dieser Zeit einen durchaus beachtlichen Wandel. Dies spiegelt sich in den nationalen, supranationalen und globalen Bestrebungen wider, Gefährlichkeitsmerkmale wissenschaftlich standardisiert zu erfassen und weltweit einheitlich zu kommunizieren. Dieser im Grundsatz vernünftige Anspruch bringt jedoch eine Flut von Regularien, Verordnungen, nationalen Gesetzen und mitgeltenden Regelwerken mit sich, wodurch es für Arbeitgeber immer aufwendiger wird, letztlich die adäquaten Maßnahmen zum Arbeitschutz zu implementieren.

Doch auch hier gilt: Lassen Sie sich helfen! Reservieren und sparen Sie die wertvolle Zeitressource für den Einsatz Ihrer unternehmerischen Kernkompetenzen! Lagern Sie – wo es möglich ist – die Belange des Gefahrstoffmanagements an Dienstleister aus.

Im Rahmen der Naturwissenschaftlichen Beratung stehe ich Ihnen gerne zu einer „Bestandserhebung“ der Prozesse in Ihrem Unternehmen mit Hinblick auf Gefahrstoffe zur Verfügung. Daraus läßt sich dann ein realer Bedarf an Maßnahmen ableiten.

  • Beratung für Sicherheitsbeauftragte

Da Sie Sicherheitsbeauftragter und somit auch verantwortlich für den betrieblichen Umgang mit Gefahrstoffen sind, benötigen Sie die Expertise eines Sachkundigen gemäß §11 Chemikalienverbotsverordnung? Sie wollen sich absichern beim Verfassen oder Schulen von Betriebsanweisungen? Sie suchen einen Sachkundigen zur Evaluierung von Risiken nach gängigen Verfahren zur Risikobewertung (z.B. FMEA)?

  • externe Beauftragung

Aufgrund geänderter Produktionsprozesse oder Regularien benötigen Sie zeitnah einen externen Beauftragten mit geprüfter Sachkunde nach §11 ChemVerbotsV? Oder eine „verantwortliche Person“ im Sinne der EU-KosmetikV? Sie haben einen einmaligen, besonderen Schulungsbedarf in house aufgrund von Änderungen in der Prozessführung?

  • Hazardous Waste Management

Sie sind sich nicht sicher bzgl. der Gefährlichkeitsmerkmale und Einstufung von Abfällen? Im Unternehmen müssen Gefahrstoffe entsorgt werden, die vor der Übergabe an Entsorger chemisch inertisiert werden müssen? Angaben im Sicherheitsdatenblatt zur Entsorgung eines Gefahrstoffs sind ungenügend und nicht hilfreich?

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch in allen Belangen der Product Compliance und des europäischen wie deutschen Chemikalienrechts beratend zur Verfügung! Themen wie REACH, CLP, Biozide, POP etc. sowie jeweiliger mitgeltender produktspezifischer Regularien bearbeite ich gerne mit Ihnen im Rahmen des Teams von ChemLogis GmbH, Ihrem Partner für Product Compliance in allen Stationen der Wertschöpfungskette!